Aufgabe
Entstrickung e. V. unterstützt bundesweit ganz konkret
- die Öffentlichkeitsarbeit: Lehrkräfte und ErzieherInnen in Kindergarten und Grundschule werden für das Thema "Prävention gegen sexuelle Gewalt" sensibilisiert.
- die Präventionsarbeit von FachexpertInnen der Kinder- und Jugendhilfe: Durch die Finanzierung von Aus- und Fortbildungen werden Fachwissen und Handlungskompetenz in der vorbeugenden Arbeit und im Umgang mit sexueller Gewalt erweitert.
- Elterngesprächskreise und Elterntrainings: Eltern werden in ihrem Erziehungsverhalten begleitet und unterstützt und kommen miteinander ins Gespräch. Erworbene und erweiterte Erziehungskompetenzen kommen der Lebenskompetenzförderung der Kinder zugute und damit auch ihrem Schutz vor sexueller Gewalt.
- Initiativen zur Vernetzung und Kooperation zwischen Institutionen: Durch die Gründung von interdisziplinären und interinstitutionellen Facharbeitskreisen wächst die Chance auf eine nachhaltige Präventionsarbeit.
- Wissenschaftliche Begleitung von Präventions- und Interventionsprojekten gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.
Sie können uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen!
Bitte klicken Sie auch "Aktuelles"an. Hier ist das Vorhaben "Entwicklung eines präventiven Medienpaketes" beschrieben, das vom Verein "Entstrickung e. V." finanziell unterstützt wird.
Aus der Satzung des Vereins "Entstrickung, Verein zur Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen e. V." laut Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung am 29. Dezember 2000
§ 2 Der Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Verhinderung und Bekämpfung von Ausbeutung und sexuellem Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
Öffentliche Aufklärungskampagnen über Ursachen und Ausprägungsformen von Ausbeutung und sexuellen Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen;
Unterstützung gefährdeter und mißbrauchter Kinder und Jugendlicher;
Unterstützung und Durchführung von Fortbildungsangeboten und Fachtagungen für Präventionsfachkräfte;
Projekte zur Aufklärung der Öffentlichkeit über Ursachen und Ausprägungsformen von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen;
Unterstützung wissenschaftlicher Aktivitäten im Bereich Prävention von sexueller Gewalt;
Unterstützung gleichgelagerter Organisationen oder Einrichtungen, die den gleichen Zweck verfolgen.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Unterstützung gefährdeter und mißbrauchter Kinder und Jugendlicher.
Alle Inhaber von Vereinsämter sind ehrenamtlich tätig. Jeder Beschluß über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.




